Schwerpunkte


Industrie, Handel und Dienstleistungen
Unsere Mandanten aus der Wirtschaft, Handwerk und freien Berufen begleiten wir von der Unternehmensgründung über den Zukauf oder die Abtretung von Unternehmen oder Teilen davon bis hin zur Bewältigung von Unternehmenskrisen, der Gestaltung von Nachfolgeregelungen und der Abwicklung von Liquidationen.
Wir beraten bei der Ausgestaltung und Durchführung von Kauf-, Lizenz- und Lieferverträgen auf nationaler und internationaler Ebene, in Handelsvertreter- und Vertriebsverhältnissen, bei Speditions-, Transport- und Lagervereinbarungen, sowie im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und im Versicherungsrecht. Die Erstellung und Prüfung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehört ebenso zu unserem Repertoire wie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in streitigen Auseinandersetzungen.
Gegenüber staatlichen Stellen beraten und vertreten wir u.a. im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, im Bereich des Gewerbe- und Gaststättenrechtes, bei zuwendungs- und beihilferechtlichen Fragestellungen sowie im Bereich des Staatshaftungsrechts.
Transport & Logistik
Transport und Logistik sind für den unternehmerischen Erfolg im globalisierten Markt von entscheidender Bedeutung. Zugleich wachsen die Anforderungen an diese Querschnittsfunktionen.
Ein Grund dafür ist, dass alle logistischen Beziehungen, ob schriftlich oder im Wege der sogenannten Zuruf-Logistik begründet, auf Verträgen mit unterschiedlichsten Rechtsquellen beruhen. Dazu gehören auch internationale Übereinkommen, branchenübliche Allgemeine Geschäftsbedingungen und logistiktypische Versicherungsbedingungen.
Mit unseren praxiserprobten Kenntnissen es deutschen und internationalen Gütertransport-, Speditions-, Umzugs-, Gefahrgut- und Lagerrechts unterstützen wir unsere Mandanten in allen Bereichen der Logistik einschließlich der Kontraktlogistik, des Logistik-Outsourcing und der logistischen Mehrwertleistungen (Value-Added-Services).
Straße und Verkehr
Nach einem Verkehrsunfall sorgen wir dafür, dass unsere Mandanten nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben: Wir machen Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegenüber der (Kfz-) Haftpflichtversicherung des Unfallgegners für sie geltend, wehren unberechtigte Forderungen ab und sorgen dafür, dass die Versicherung keine ihnen zustehenden Positionen abzieht oder kürzt. Die dafür entstehenden Rechtsanwaltsgebühren sind Teil des Unfallschadens und in der Regel von der Versicherung des Unfallverursachers zu zahlen.
Wir beraten auch bei Bußgeldbescheiden, Fahrverboten und im Fall eines Entzugs der Fahrerlaubnis. Im Flensburger Verkehrszentralregister kommt es auf jeden Punkt an – insbesondere für Berufsfahrer, die auf ihren Führerschein angewiesen sind.
Betriebliche Altersversorgung (BAV)
In der betrieblichen Altersversorgung unterstützen wir unsere Mandanten von der Einrichtung und Durchführung einzelner Versorgungszusagen über den Aufbau und die Restrukturierung unternehmenseigener Versorgungswerke bis hin zur Verwaltung von Unterstützungs- und Pensionskassen sowie Pensionsfonds. Dabei arbeiten wir mit einem Netzwerk aus unabhängigen Versicherungsmathematikern, Sozialversicherungsfachleuten und Finanzspezialisten zusammen.
Vereine und Verbände
Als langjährige Verbandsmanager sind wir mit den rechtlichen und steuerlichen Fragen der Gründung, des laufenden Managements und der Umstrukturierung von Vereinen und Verbänden bestens vertraut. Vom Satzungsrecht über Gemeinnützigkeitsfragen bis hin zum vereins- und verbandspezifischen Haftungs- und Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Organe, Mitglieder und Beschäftigten in allen vereins- und verbandstypischen Rechtsfragen.
Freie Berufe
Mit unserem Beratungsangebot für Freiberufler richten wir uns besonders an Ärzte, Psychotherapeuten und andere Heilberufe, aber auch an Architekten, Ingenieure und sonstige Freiberufler. Wir beraten und vertreten sie umfassend in Fragen des Berufs-, Honorar- und Haftungsrechts, einschließlich des ärztlichen Zulassungs- und Vertragsarztrechtes. Gerade bei komplexen Kooperations-, Nachfolge- und Übergaberegelungen können wir dabei umfangreiche Synergien mit unserem gesellschaftsrechtlichen Schwerpunkt nutzen.
Alternative Streitbeilegung
Oft ist die außergerichtliche Konfliktlösung eine schnellere und kostengünstigere Alternative zu zeitaufwändigen und teuren Prozessen vor ordentlichen Gerichten. Wir beraten unsere Mandanten nicht nur zu Schieds- und Mediationsmöglichkeiten, sondern übernehmen auch ihre Vertretung in der außergerichtlichen Beilegung nationaler und grenzüberschreitender Streitigkeiten.
